Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte und liebe Kinder der VGS,
in der aktualisierten COVID19-Impfempfehlung vom 16.08.2021 spricht die STIKO am Robert Koch Institut eine Impfempfehlung für alle 12-bis 17-Jährigen aus.
Wir wurden benachrichtigt allen Erziehungsberechtigten unserer Schüler:innen im Alter zwischen 12-17 Jahren auf die veränderte Impfempfehlung aufmerksam zu machen und hier auf der Website alle
Informationen zum Impfen zur Verfügung zu stellen.
Die hier hinterlegten Dateien sind der Anamnesebogen, der Brief an die Erziehungsberechtigten des Landes Brandenburg und die offizielle Verlautbarung zu den aktuellen Daten und Informationen zu
der COVID-19-Impfempfehlung.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die letzten 3 Schulwochen dürfen Ihre Schützlinge wieder jeden Tag in die Schule gehen. Dabei wird es keine Gruppeneinteilung mehr geben, der gesamte Klassenverband wird gemeinsam Unterricht
haben.
Grund dafür sind die sinkenden Infektionszahlen und der stabile niedrige 7-Tage-Inzidenzwert. Liegt dieser an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 50, öffenen die Schulen wieder für den
vollständigen Präsenzunterricht.
Der Präsenzunterricht bleibt bis zum Beginn der Sommerferien (24.6.2021), sofern der Inzidenzwert den Wert von 100 nicht dauerhaft überschreitet.
Weiterhin bleibt die Testpflicht bestehen, bitte testen Sie jeden Montag und Mittwoch Ihr Kind auf das Corona-Virus mit den Antigenschnelltests.
Geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler benötigen keinen Testnachweis mehr.
Wandertage und Exkursionen können nun in Schulen und Kitas wieder durchgeführt werden.
Auch die Horte sind für alle Schülerinnen und Schüler nun wieder geöffnet. Die Notbetreuung wird somit ab dem 31. Mai nicht mehr stattfinden.
Weiterhin hat das Bildungsministerium beschlossen, dass es in den Sommer- und Herbstferien 2021 Fereinbetreuung mit Lernangeboten geben soll. Dies wird vom Bildungs- und Jugendministerium
finanziellgefördert. Für weitere Informationen zu den Ferien-Lernangeboten klicken Sie bitte auf folgenden Link:
https://mbjs.brandenburg.de/corona-aktuell/ferien-lernangebote.html
Wir hoffen, dass die letzten Wochen vor den Sommerferien für Sie eine Entlastung bringen wird und dass die Kinder mit Freude und Eifer weiter lernen können.
All diese Informationen entnehmen Sie bitte dem Brief unserer Bildungsministerin Britta Ernst.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab dem 19. April 2021 darf die Schule nur noch betreten werden, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt. Das gilt für alle Personen, die das Schulgebäude betreten wollen! Die Schule kann
nur noch über den Haupteingang neben dem Hort betreten werden.
Die Kinder und das Schulpersonal erhalten ab dem 13.04.2021 die Schnelltests und alle wichtigen Dokumente, damit ab nächster Woche ein reibungsloser Ablauf stattfinden kann. Sie testen zu Hause
und bei negativem Testergebnis unterschreiben Sie die Bescheinigung. Die Unterlagen dafür erhalten die Kinder in der Schule, sind aber auch hier nochmals hinterlegt.
Wir geben uns große Mühe, damit der Unterricht infektionsfrei und sicher stattfinden kann, dies gelingt aber nur, wenn auch Sie Ihren Beitrag dazu leisten.
Bitte lesen Sie sich die zusammengefassten Punkte zum Selbsttesten durch. Alle Dokumente, die vorgelegt werden müssen, erhalten Ihre Kinder, sollte doch mal etwas verloren gehen, stehen die
Dokumente nachfolgend für Sie zur Verfügung.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe!
Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:
- Ab dem 19. April 2021 dürfen Schüler/innen (wie auch alle anderen Personen) das Schulgebäude nur noch betreten, wenn sie an zwei Tagen pro Woche nachweisen können, dass sie ein negatives
Testergebnis auf das Coronavirus SARS-VoV-2 haben.
- Hat Ihr Kind den Nachweis vergessen, dann wird in der Schule in der Sporthalle ein Test unter Aufsicht durchgeführt, sofern die schriftliche Erlaubnis vorliegt (siehe Dokument
"Einverständniserklärung").
- Sollte Ihr Kind ohne Testnachweis und ohne Erlaubnis für eine Testung in der Schule dennoch zur Schule kommen, wird es umgehend nach Hause geschickt, Eltern/Erziehungsberechtigte werden nicht
informiert.
- Sollte die Testung zu Hause oder die Testdurchführung in der Schule seitens der Eltern/Erziehungsberechtigte nicht erwünscht sein, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich. Dann
müssen die Kinder die Lernzeit zu Hause bleiben und erhalten lediglich die zu erledigenden Aufgaben, aber keinen Distanzunterricht.
- Die Bescheinigung über einen Antigen-Schnelltest muss tagesaktuell sein (nicht älter als 24h).
- Die Selbsttests werden zu Hause durchgeführt und zwar an den Tagen, an denen die Kinder zum Präsenzunterricht oder zur Notfallbetreuung erscheinen. Da nur 2x in der Woche getestet wird, braucht
die Lerngruppe, die freitags Unterricht hat, am Freitag keinen Test vorlegen.
- Bei positivem Test darf Ihr Kind nicht in die Schule kommen. Kontaktieren Sie unverzüglich Ihren Hausarzt oder das zuständige Gesundheitsamt, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
- Sollte der Test in der Schule positiv sein, werden die Kinder isoliert und die Erziehungsberechtigten sofort kontaktiert.
Stand: 15.3.2021
Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,
die Pflicht zum Präsenzunterricht wird bis zu den Osterferien ausgesetzt. Wenn Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte entscheiden, dass ihr Kind zu Hause von Ihnen betreut und beschult
werden soll, dann wird eine Abwesenheit nicht als unentschuldigte Fehlzeit gewertet.
Das Mbjs informiert darüber auf dessen Website:
Mbjs Homepage
Im Rahmen der Teststrategie des Landes Brandenburg für den Schulbereich erhalten alle Schülerinnen und Schüler Schnelltests für zuhause, damit sie mit Ihren Eltern am Wochenende den Test
durchführen können.
Die Kinder dürfen nur einen Test durchführen, wenn sie die Einverständniserklärung von den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgefüllt und bei der
Klassenlehrerin/Klassenlehrer abgegeben haben.
Hier kommen Sie zu dem Elternbriefen des Mbjs und der Einverständniserklärung (wurde an jeden SchülerIn bereits ausgeteilt).
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit zwei Wochen dürfen wir unsere SchülerInnen nun im Wechselmodell unterrichten. Die Kinder arbeiten an ihren Homeschooling-Tagen zu Hause oder in der Notfallbetreuung und an den Präsenztagen in
ihren Klassenräumen. Geht man durch die Schulflure ist es sehr leise, die Kleingruppen können konzentriert und intensiv mit ihren LehrerInnen arbeiten.
Im Wechselunterricht wird es voraussichtlich noch bis zu den Osterferien weitergehen. Die Notfallbetreuung kann aktuell gewährleistet werden und wird ausschließlich von Honorkräften
übernommen.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte den Blitznachrichten unserer Schulleitung:
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir freuen uns Ihnen endlich mitteilen zu können, dass wir ab Montag, den 22. Februar 2021, alle Kinder unserer Schule im Wechselunterricht begrüßen
dürfen. Alle Regelungen gelten zunächst bis zum 07.März.
Momentan wird noch geprüft, wie wir als Schule mit Unterstützung seitens des Hortes eine Notbetreuung organisieren können. An den Zwischentagen, an denen die Kinder nicht im Unterricht sind, muss
es ja weiterhin die Möglichkeit für eine Notfallbetreuung geben.
Sollten Sie selbst Interesse haben, Kinder in der Notbetreuung auf Honorarbasis zu beaufsichtigen, melden Sie sich bei der Schulleitung! Für jede Unterstützung sind wir dankbar!
Weitere Details zum Wechselunterricht sowie die Blitznachrichten entnehmen Sie folgender Datei:
Liebe Eltern/Erziehungsberechtigte,
in dem aktualisierten Brief des Ministeriums vom 08.02.2021 sind die aktuellen Bestimmungen zum Distanzunterricht formuliert.
zum Brief:
Brief des Mbjs vom
08.02.2021
Der Präsenzunterricht ist laut neuesten Bestimmungen zum 21.02.2021 grundsätzlich untersagt.
Über die Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 22. Februar wird in der kommenden Woche seitens der Landesregierung entschieden. Wir werden Sie also auf dem Laufenden halten.
Alle aktuellen Informationen rundum den Schulbetrieb finden Sie stets auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
zur Website: Mbjs Corona Aktuell
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigte,
vom 11.01.2021 bis vorerst 22.01.2021 wird es weiterhin Distanzunterricht geben, da die Infektionslage keinen weiteren schnellen Übergang zum Präsenzunterricht erlaubt. Ausgenommen bleiben
weiterhin die Abschlussklassen (Kl. 10/12/13) und die Förderschulen ("Geistige Entwicklung).
Sofern sich die Infektionslage nach den zwei Wochen deutlich verbessert haben sollte, tritt die zweite Stufe des vom Bildungsministerium zu Wochenbeginn vorgestellten "Stufenplans" in Kraft.
Danach sollen die Kinder Unterricht im Wechselmodell erhalten.
Weitere Informationen können Sie diesem Brief des Mbjs entnehmen.
Brief vom Mbjs (08.01.2021)
Ab
4. Januar 2021 werden (fast) alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet. Eine
Notbetreuung besteht nur für Kinder dessen beide Eltern systemrelevante Berufe ausüben.
Die Notbetreuung umfasst die Unterrichtszeit der Kinder. In der Notbetreuung gewährleistet die Schule, dass die Kinder die
Aufgaben bearbeiten können, die ihnen für die Zeit des Distanzunterrichts aufgegeben wurden. Es gilt jeweils, dass die Aufsicht durch die Schule bis zu 15 Minuten vor Beginn und nach Ende der
Teilnahme der Kinder an der Notbetreuung umfasst.
Bei der Gruppenbildung für die Notbetreuung gilt der Hygieneplan Schule. Dieser sieht u.a. vor, dass der Unterricht – soweit
möglich – in festen Lerngruppen (Klassen, Kurse) durchzuführen ist, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis
zu begrenzen.
Einen Anspruch auf eine Notbetreuung haben Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind sowie
Kinder, deren beide Personensorgeberechtigten in nachfolgenden kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb
des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann:
-
im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten nach § 45 des
Achten Buches Sozialgesetzbuch, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Erkrankter,
-
als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrkraft in der Notbetreuung,
-
zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
-
bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
-
der Rechtspflege,
-
im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
-
der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation, die Leistungsverwaltung der Träger der
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
-
der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungswirtschaft,
-
als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von
Prüfungen,
-
der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
-
in der Veterinärmedizin,
-
für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
-
Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
-
in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.
Kinder haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn eine sorgeberechtigte Person im stationären oder
ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist. Dieser Anspruch besteht auch für Kinder der fünften und sechsten
Jahrgangsstufe.
Die Landkreise und kreisfreien Städte (Jugendämter) prüfen und bescheiden den Anspruch auf Notbetreuung oder – nach
Übertragung der Aufgabe – kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Verbandsgemeinden. Anträge müssen unterschrieben an diese Mailadresse geschickt werden:
kita_Notbetreuung@landkreismol.de
Liebe Eltern, liebe Besucher unserer Website,
leider muss unsere Schule den Schulbetrieb ab dem 11.12.2020 einstellen. Eine Lehrperson wurde mit dem Coronavirus infiziert und fast alle Lehrer und Lehrerinnen der Schule waren mit der
Kollegin/Kollege in Kontakt. Die Lehrer sowie ein paar Klassen der Schule sind nun in Quarantäne. Das bedeutet leider auch, dass alle anderen Kinder nicht in die Schule kommen können, denn dort wird
kein Lehrer auf sie warten.
Zutiefst bedauern wir es gerade in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien die Schule schließen zu müssen.
Weihnachtsbasteln, Wichteln, Adventskalendertürchen öffnen, Weihnachtsgeschichten lesen und vieles mehr ist nun nicht mehr möglich. Das macht nicht nur die Kinder traurig, sondern auch die
Lehrerinnen/Lehrer, die sich darauf vorbereitet und gefreut haben.
Das Kollegium der VGS wünscht allen dennoch eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Bleiben Sie gesund!
Ihr VGS-Team
Bitte bedenken Sie, dass aktuell das Betreten des Schulgebäudes nur in Ausnahmen gestattet ist!
Haben Sie einen Termin oder wurden benachrichtigt Ihr Kind abzuholen, dürfen Sie das Schulgebäude betreten, ABER dabei müssen Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Im Download können Sie den aktuellsten Brief der Bildungsministerin Britta Ernst downloaden.
1. Keine Abstandsregeln zwischen Schüler-Schüler und Lehrer-Schüler
2. Abstand einhalten muss das gesamte pädagogische Personal
3. Mundschutz für Lehrer und Schüler im Flur
4. Elternversammlungen dürfen freiwillig stattfinden (nicht im KR)
5. Eltern dürfen das Schulgebäude nicht betreten
6. Bei folgenden Krankheitssymptomen werden die Kinder umgehend nach Hause geschickt:
--> trockener Husten
--> Fieber
--> Geschmacksverlust
--> Schnupfen
7. Hat der Schüler diese Symptome bereits zu Hause, darf er nicht zur Schule kommen (Attest nicht nötig)
(Stand: 25. Juni 2020)
In den folgenden drei Anhängen befinden sich der offizielle Elternbrief der Schulleitung sowie die beiden Briefe des Ministeriums für alle Eltern und Schüler Brandenburgs.
Bitte entnehmen Sie alle notwendigen Informationen den drei Briefen.