Vorstadt Grundschule Strausberg
Vorstadt GrundschuleStrausberg

Schulordnung

 

Wir sehen unserer Schule als ein Ort des Lernens und Lebens und Begegnungsstätte für alle, die sich an Schule beteiligen.

Aus diesem Grunde möchten wir das ALLE sich hier sicher und wohl fühlen. Hierzu bedarf es der Aufstellung und Einhaltung von Regeln des schulischen Zusammenlebens.

Diese „Hausordnung“ enthält Regeln und Normen, an die sich alle Beteiligten in diesem Haus und auf dem Schulgelände halten müssen, damit dieses harmonische Zusammenleben gewährleistet werden kann.

Alle Festlegungen und Vereinbarungen bezüglich dieser Schulordnung werden gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 des BbgSchulG durch die Schulkonferenz mitgetragen.

 

Im Weiteren werden die Begriffe Pädagogen und Schüler für die männliche und weibliche Form verwandt.

  

Unsere Grundsätze lauten deshalb:


Wir wollen störungsfrei lernen können. 

 

Wir achten die Persönlichkeit und das Eigentum der Anderen.

 

Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.

 

Wir sind alle ein wertvolles Mitglied unserer Schulgemeinschaft.

 

 

 

3.1.1 Öffnung des Hauses

 

Der Schulbetrieb beginnt ab 07.45 Uhr mit einem offenen Eingang. Zeitgleich übernehmen die Lehrkräfte die Aufsicht. Spätestens um 7.55 Uhr sind alle im Klassenraum, damit die erste Stunde pünktlich beginnen kann.

  • Regnet es sehr stark, erfolgt der Einlass ab 07.30 Uhr (Aufenthaltsbereich ist der Haupteingang).
  • Nach den großen Pausen begeben sich alle Schüler/innen ohne Rennen und Schubsen ruhig in den Klassenraum.
  • Die Garderobe wird in die Schränke gelegt. Jeder Schüler ist für die Sauberkeit des eigenen Schrankes verantwortlich.
  • Wir pflegen einen höflichen Umgang und grüßen uns.

 

3.1.2 Unterricht

 

Mit dem Schuljahr 2021/22 wurde an unserer Schule größtenteils Blockunterricht eingeführt

 

            1. Block                      08.00 Uhr –   09:45 Uhr

            2. Block                      10:00 Uhr – 11:45 Uhr

            5. Stunde                   12:15 Uhr – 13:00 Uhr

            6. Stunde                   13:10 Uhr – 13:55 Uhr

            7. Stunde                   14:00 Uhr –  14:45 Uhr

                       

 

  • Alle Schüler haben die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht.
  • In Ausnahmefällen kann eine Freistellung von den Eltern beantragt werden. Sollte dies aufgrund von Krankheit zunächst nur telefonisch möglich sein, muss eine schriftliche Bescheinigung nachgereicht werden.
  • Pädagogen aus anderen Schulen, Eltern und andere Gäste des Hauses melden sich im Sekretariat an.
  • Technische Geräte und andere Unterrichtsmittel werden nur durch die Lehrkraft oder von ihnen eingewiesenen Schülern bedient bzw. benutzt.
  • Unfälle auf dem Schulweg oder während des Schulbetriebs sind zeitnah im Sekretariat der Schule zu melden.
  • Die Schüler/innen besuchen die Schule in angemessener/ wettergerechter Kleidung. Sollte dies nicht der Fall sein, kann zum Wohle und zur Gesunderhaltung des Kindes angewiesen werden, dass der Schüler die Hofpause vor dem Schulleiterbüro bzw. im Eingangsbereich der Schule verbracht werden muss.

 

3.1.3 Pausengestaltung

 

08.45 – 09.00

09.45 – 10.05 Uhr

11.45 – 12.10 Uhr

Frühstück

1. Hofpause

2. Hofpause

 

  • Die Pause beginnt, wenn die Lehrkraft den Unterricht beendet hat.
  • Während der kurzen Pausen bleiben die Schüler in ihrem Klassenraum bzw. gehen ruhig in den vorgesehenen Fachraum.
  • Zum Frühstück bleiben alle Schüler im Klassenraum und nehmen ihr Frühstück in ruhiger Atmosphäre ein.
  • In der 2. Hofpause gehen die Schüler der Jahrgangsstufen 3 bis 6 essen.
  • Fenster, Jalousien und Thermostate werden nur durch die Lehrkraft bzw. auf deren Weisung geöffnet bzw. geschlossen.
  • Am Ende der großen Pause begeben sich die Schüler in die Klassenräume bzw. wechseln zügig in den Fachraum (Ausnahme Sport).
  • Die Lehrkräfte verlassen als Letzte die Klassenräume. Sollten nach dem Unterricht Aufräumdienste eingeteilt sein, bleibt die letzte Lehrkraft für diese Kinder in unmittelbarer Nähe, als Rufbereitschaft.
  • Auf dem Schulhof führen in den großen Pausen drei Pädagogen Aufsicht. Sie sind Ansprechpartner bei auftretenden Problemen. Zu ihrer Unterstützung können Schüler der 6. Klasse als Ordnungsschüler eingesetzt werden.
  • Den Weisungen der Ordnungsschüler, des Hausmeisters und der Schulsekretärin ist ebenfalls Folge zu leisten.
  • Das Verlassen des Schulhofes oder des Schulgeländes ist ohne ausdrückliche Genehmigung einer Lehrkraft nicht gestattet.
  • Bei schlechtem Wetter entscheidet die Schulleitung, ob die Schüler in ihren Klassenräumen bleiben und lässt abklingeln. Schüler und Lehrkräfte bleiben dann in den Räumen bzw. begeben sich wieder dorthin zurück.

 

 

 

 

3.1.4 Verhalten nach Schulschluss und Pflege des Schulgebäudes/der Anlagen

  • Nach Beendigung der für sie letzten Unterrichtsstunde verlassen die Schüler zügig und ruhig das Schulgebäude und begeben sich auf den Heimweg, den Weg zum Hort oder zum Bus.
  • Das Gelände, das Gebäude, die Klassenräume und der eigene Arbeitsplatz sind sauber zu halten. Abfälle gehören in die vorgesehenen Behälter!
  • Am Ende der letzten Stunde werden die Stühle in den Räumen hochgestellt (außer montags).
  • Die Toilettenräume sind nur für ihren Einsatzzweck zu benutzen. Mutwillige Verschmutzungen oder Zerstörungen müssen durch die Täter mit beseitigt werden.

 

3.1.5 Gesundheitsschutz

 

  • Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein generelles Rauchverbot.
  • Elektrische Geräte (z.B. Handy, Smartwatch), die der Kommunikation dienen, sind grundsätzlich vor Betreten des Schulgeländes auszuschalten. Sie dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft benutzt werden.
  • Zum Schutze der Personen in der schulischen Einrichtung dürfen alle, die an meldepflichtigen Erkrankungen leiden (Infektionskrankheiten, u.a), die schulischen Einrichtungen nicht betreten.     
  • Aus hygienischen Gründen sollen die Sportsachen spätestens zum Wochenende für die Reinigung mit nach Hause genommen werden.
  • In der Regel werden in der Schule keine Medikamente aufbewahrt bzw. verabreicht. Sollte dennoch die Notwendigkeit im Einzelfall bestehen, muss eine schriftliche Vereinbarung im Sekretariat vorliegen.
  • Es gelten die Regeln des aktuellen Hygieneplans.

 

3.1.6 Umgang mit Eigentum

 

  • Ordnungsschüler unterstützen die Aufsicht in den Hofpausen dadurch, dass sie den Schuleingang und den Toilettenbereich kontrollieren. Sie unterstützen die aufsichtsführenden Pädagogen und weisen auf die Einhaltung der Hausordnung hin.
  • Bei Beschädigungen von Schuleigentum (auch ausgeliehenen Büchern) haftet der Verursacher!
  • Gegenstände, mit denen Mitschüler/innen gefährdet werden können (z.B.Feuerzeug, Messer, etc..), werden von der Lehrkraft abgenommen. Die Eltern können dann diese Dinge abholen. Es kann im Einzelfall (z.B. Tabak, Alkohol, andere Suchtmittel, etc…) eine rechtliche Begründung vorliegen, so dass die Polizei oder das Jugendamt davon in Kenntnis gesetzt bzw. sofort hinzugezogen werden müssen.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für das Mitbringen von Wertgegenständen (Uhren, Schmuck, Handys und andere mediale Technik).
  • Fundsachen werden im Sammelraum aufbewahrt und am Ende eines Halbjahres entsorgt bzw. gespendet.
  • Die Fahrräder werden im Fahrradstand auf dem Schulhof abgestellt und angeschlossen. Ein Versicherungsschutz durch den Schulträger besteht nicht. Um Unfälle zu vermeiden, werden die Fahrräder auf dem Schulhof geschoben!
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